Herzlich willkommen in meiner

Praxis für Psychotherapie

privat und alle Kassen

Talstraße 29 in 42697 Solingen

Therapieraum

Eingang Passage Keldersplatz

Talstraße 29

Die Praxis befindet sich in dem Komplex der Passage Keldersplatz
und ist von der Keldersstraße durch die Passage zu erreichen,
wenn Sie den Pfeilen auf den Praxisschildern folgen.
Vom Hauptbahnhof in Solingen-Ohligs sind es 5 Minuten zu Fuß.
Unter der Passage befindet sich eine öffentliche Tiefgarage, die über die
Forststraße zu erreichen ist. Von dort kommen sie trockenen Fußes
in die Passage und zur Praxis.
Von der Talstraße aus befindet sich gegenüber der Festhalle Ohligs
neben dem Parkautomaten ein Zugang durch den Garten direkt
zum Haus Talstraße 29.
Wenn Sie Glück haben, finden sie hier auch einen Parkplatz.

Ablauf und Kosten

Der Beruf der Psychologischen Psychotherapeuten ist ein gesetzlich geregelter Heilberuf. Näheres erfahren Sie über die Homepage der Psychotherapeutenkammer. Hier finden Sie auch die Berufsordnung, in der die Regelungen für die Berufsausübung aufgeführt sind, wie u. a. die Schweigepflicht und die Honorierung.

Im Psychotherapeutengesetz heißt es in § 1 Abs.3: 
"Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist."
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie interessieren, dann geht es also zunächst darum, zu überprüfen, ob Sie an einer solchen "Störung mit Krankheitswert" leiden, die mit den Möglichkeiten der Psychotherapie behandelt werden kann (genauer: siehe Psychotherapie-Richtlinien). Dies geschieht im Rahmen einer "Psychotherapeutischen Sprechstunde". Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin für eine Sprechstunde, in der wir uns darüber verständigen, was Sie möchten und was ich für Sie tun kann. Hier erhalten Sie dann weitere Informationen zur Psychotherapie und zum weiteren Vorgehen. Diese Sprechstunde wird von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Dafür benötige ich lediglich Ihre Krankenkassenkarte, um Ihre Daten für meine Abrechnung übernehmen zu können

Mengenbegrenzung und Wartezeiten

Sie können leider nicht immer damit rechnen, sofort einen Therapieplatz zu bekommen. Es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit Wartezeiten von durchschnittlich etwa 3 Monaten. Dieser Zeitraum ist unübersehbar und wird den Patienten nicht gerecht, die aktuell eine Behandlung benötigen. Ich führe deshalb keine langen Wartelisten, sondern vergebe dann einen Termin, wenn ein Platz frei wird.

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