Herzlich willkommen in meiner
Praxis für Psychotherapie
privat und alle Kassen
Talstraße 29 in 42697 Solingen


Die Praxis befindet sich in dem Komplex der Passage Keldersplatz
und ist von der Keldersstraße durch die Passage zu erreichen,
wenn Sie den Pfeilen auf den Praxisschildern folgen.
Vom Hauptbahnhof in Solingen-Ohligs sind es 5 Minuten zu Fuß.
Unter der Passage befindet sich eine öffentliche Tiefgarage, die über die
Forststraße zu erreichen ist. Von dort kommen sie trockenen Fußes
in die Passage und zur Praxis.
Von der Talstraße aus befindet sich gegenüber der Festhalle Ohligs
ein Zugang durch den Garten direkt zum Haus Talstraße 29.
Ablauf und Kosten
Der Beruf der Psychologischen Psychotherapeuten ist ein gesetzlich geregelter Heilberuf. Näheres erfahren Sie über die Homepage der Psychotherapeutenkammer. Hier finden Sie auch die Berufsordnung, in der die Regelungen für die Berufsausübung aufgeführt sind, wie u. a. die Schweigepflicht und die Honorierung.
Im Psychotherapeutengesetz heißt es in § 1 Abs.3: "Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist." Wenn Sie sich für eine Psychotherapie interessieren, dann geht es also zunächst darum, zu überprüfen, ob Sie an einer solchen "Störung" leiden. Dies geschieht in den ersten Sitzungen. Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein Vorgespräch, in dem wir uns darüber verständigen, was Sie möchten und was ich für Sie tun kann. Dieses Vorgespräch ist für Sie kostenlos.
- Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und bei mir mit einer Psychotherapie im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien beginnen möchten, dann sollten wir direkt im Anschluss an das Vorgespräch mit einer Probesitzung beginnen. Ich bin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen. Meine Leistungen werden über die KV mit Ihrer Kasse abgerechnet. Günstig wäre, wenn Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt mitbringen. Damit ersparen Sie sich die Zahlung der Praxisgebühr. Die Kosten für fünf Probesitzungen übernimmt Ihre Krankenkasse ohne Antrag. Spätestens in der 5. Sitzung sollten wir uns entscheiden, ob eine Weiterführung der Psychotherapie sinnvoll ist und Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenübernahmeantrag für eine Psychotherapie stellen sollten. Wenn die Krankenkasse diesem Antrag zustimmt, übernimmt sie auch die Kosten der weiteren Sitzungen. In der Regel werden 45 Therapiestunden finanziert, bei Bedarf auch darüber hinaus.
- Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (GOP). Wenn Sie die Kosten der Psychotherapie über Ihre Krankenkasse erstattet bekommen wollen, sollten Sie bitte vorab klären, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben sich an die gesetzlichen Kassen angeglichen und erstatten die Kosten für Psychotherapie, wenn auch häufig mit einer Begrenzung (z.B. auf 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr). Ratsam ist es in allen Fällen, vor Beginn der Behandlung zu klären, über welchen Tarif Sie versichert sind, weil davon die Anzahl der Behandlungen und evtl. Zuzahlungen abhängig sind. Die Tarife sind in einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich gestaltet.
- Die Psychotherapie-Richtlinien sehen nur die Behandlung eines einzelnen Patienten vor. Deshalb werden Familientherapie und Paartherapie durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert. Dies gilt in gleicher Weise für Coaching oder Supervision. Für solche Leistungen erhalten Sie von mir eine Privatrechnung nach der GOP.
Kontakt
- Telefon: 0212 / 383 29 609 (Sie erreichen gegenwärtig nur den Anrufbeantworter, auf dem Sie eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer hinterlassen können)
- Mail: Hans-Werner Stecker Am besten, sie schreiben mir eine Mail.