Tarifentwicklung am Beispiel Krankenhäuser

Stand Juni 2007

zur Übersicht

1. Tarife sind das Produkt von Vertragsverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 

Dies erscheint banal, ist aber zu bedenken, wenn es um die Einordnung der konkreten Zahlen auf einer Gehaltsabrechnung geht. Im Bereich der kommunalen Krankenhäuser sind neben den freien Trägern (Kirchen und Wohlfahrtsverbände) bisher die wesentlichen Arbeitgeber die Kommunen und in den Universitätskliniken die Länder. Sie haben sich zusammen geschlossen zum Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) bzw. zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TDL) und verhandeln jeweils mit den Vertretern der Arbeitnehmer. Bisher war dies vor allem Ver.di als Gewerkschaft der im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Seit 2006 hat der Marburger Bund (MB) sich aus den gemeinsamen Tarifverhandlungen mit Ver.di ausgeklinkt und verhandelt für die Ärzteschaft alleine mit den Arbeitgebern. Dies hat zu einer bedeutsamen Veränderung in der Tariflandschaft geführt, die sich in den einzelnen Tarifverträgen widerspiegelt. VKA und TDL haben jeweils eigenständige Tarifverträge sowohl mit Ver.di als auch mit dem MB abgeschlossen. In den Verhandlungen mit Ver.di konnten die Ärzte erreichen, dass für sie im TVöD Sondervereinbarungen getroffen wurden (siehe unter 2 und Eingruppierung.).

2. Gemeinsam ist man stärker

Tarifverträge sind das Gegenteil von Einzelverträgen, in denen jeder einzelne Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber sein Gehalt für einen bestimmten Zeitraum aushandelt. Einzelverträge haben den Vorteil einer größeren Flexibilität, schwächen in der Regel aber die Position des Arbeitnehmers und vermindern auf beiden Seiten die Planungssicherheit. Zur Stärkung der Verhandlungspositionen im öffentlichen Dienst gab es auf der Seite der Arbeitnehmer den Zusammenschluss in die Gewerkschaft Ver.di, auf der Seite der Arbeitgeber die Zusammenschlüsse in die oben genannten Arbeitgeberverbände VKA und TDL. Um die Verhandlungsposition zu stärken, ist Ver.di darum bemüht, für alle Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einen einheitlichen Vertrag zu erreichen ("Flächentarif", sie z.B. Artikel von Bispinck, Hans-Böckler-Stiftung). Mit den freien Trägern wurden  "Anerkennungstarifverträge" geschlossen, die im wesentlichen an den BAT bzw. den jetzigen TVöD angeglichen waren. Auch auf der Seite der Arbeitgeber gibt es ähnliche Bestrebungen für einheitliche Vertragsabschlüsse. Hier haben die privaten Träger aber oft andere Interessen. Sie wollen mit ihren Krankenhäusern Gewinne erwirtschaften und kalkulieren mit mindestens 10% Gewinnanteilen, die bei gleich bleibenden Einnahmen nur durch Kostensenkungen insbesondere im Personalbereich zu erwirtschaften sind (siehe dazu z.B. Anfrage im Landtag Brandenburg zur Praxis der Humaine-Klinik oder die Geschäftsberichte von Fresenius oder Rhön).

Durch die oben bereits erwähnte Auflösung der Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund hat sich bereits eine wesentliche Veränderung im Bereich der Krankenhäuser ergeben: Die Ärzte sind aus der Gemeinschaft der Arbeitnehmer ausgeschert und handeln nun mit den Arbeitgebern eigene Tarifverträge aus. Die Folge ist eine Zersplitterung des Tarifgefüges. Aber auch auf der Arbeitgeberseite gibt es ähnliche Tendenzen durch die inzwischen stark zunehmende Privatisierung  der Krankenhäuser (siehe ver.di Flugblatt zur Privatisierung und zur Darstellung des Umfangs in einzelnen Landkreisen). Private Träger sind nicht an die Tarifverträge der öffentlichen Träger gebunden, schließen vielmehr eigene Verträge ab, so genannte "Hausverträge" (siehe Helios). In diesen Verträgen erreichen einzelne Berufsgruppen, insbesondere die Ärzte, teilweise höhere Vergütungen als in den Verträgen der öffentlichen Träger. In der Summe liegen die gesamten Personalkosten jedoch niedriger, wird neben starker "Verdichtung " der Arbeit ein deutlicher Personalabbau betrieben (siehe die eindrucksvolle Darstellung der Geschichte der Asklepios-Kliniken), der zu Gewinnen der privaten Unternehmen führt. Teilweise werden die Gehälter sogar einzeln verhandelt. Der einzelne Arbeitnehmer steht damit seinem Arbeitgeber wieder alleine  gegenüber. 

Eine weitere Zersplitterung ergibt sich aus der zunehmenden Entwicklung von Spartentarifverträgen im öffentlichen Dienst. In der Vergangenheit hat häufig nein Streik der Müllwerker oder der Busfahrer zu einem Tarifabschluss geführt, in dem alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren konnten. Um dies zu verhindern, sind Arbeitgeber daran interessiert, in den unterschiedlichen Sparten des öffentlichen Dienstes gesonderte Verträge abzuschließen und die Arbeitnehmer zu spalten (siehe dazu Sauerborn).    

3. Eine Gewerkschaft ist nur so stark wie die Kampfkraft ihrer Mitglieder. 

Diese zweite Banalität gilt leider auch für jede einzelne Berufsgruppe und schlägt sich in den konkreten Zahlen der Vergütung nieder. Einerseits spielt die Größe der Berufsgruppe eine Rolle, andererseits deren Bedeutung für den Arbeitsprozess. Ärzte haben ihre Kampfkraft beweisen können. Während für alle andern Berufsgruppen derzeit noch die alte Eingruppierung in Anlehnung an den BAT gilt, wurde mit § 12.1 TVöD bereits eine neue Regelung zur Eingruppierung in Vergütungsgruppen speziell für Ärzte vereinbart. Sie sind damit aus dem gemeinsamen Tarifgefüge der Beschäftigten ausgeschert. In den Krankenhäusern bilden die Pflegekräfte die größte Berufsgruppe. Sie konnten dem entsprechend bei den vergangenen Lohnabschlüssen in der Regel eine größere Steigerung für sich beanspruchen. Der Stellenwert der Psychologen und Psychotherapeuten in den Kliniken im Gesamtgefüge der Beschäftigten ist leider eher gering, kann aber insbesondere im Bereich der Psychiatrie und in Rehabilitationseinrichtungen durchaus eine Rolle spielen. 

Dazu ein paar Zahlen: 

2005 waren in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen 9.047 Psychologen und Psychotherapeuten beschäftigt mit seit 1998 steigender Tendenz (Quelle: gbe-bund). Sie werden hier noch nicht nicht differenziert (siehe unten NRW) und zum "Nicht-ärztlichen Personal" gezählt , das insgesamt 962.177 Mitarbeiter umfasst. Psychologen/Psychotherapeuten bilden hier gerade knapp 1 %, Pflegekräfte mit 418.816 dagegen mehr als 40%. Die Berufsgruppe der Ärzte umfasst in diesem Bereich 140.014 Mitarbeiter. Darunter sind im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie 4.248 und im Gebiet Psychotherapeutische Medizin 682 tätig. 

In psychiatrischen Einrichtungen sind 2005 "nur" 1.991 Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie und 190 Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin tätig, dagegen aber 3.044 Ärzte ohne abgeschlossene Weiterbildung. Dem stehen hier 1.985 Psychologen und Psychotherapeuten gegenüber, also etwa so viele wie Fachärzte.

Aus diesen Zahlen lassen sich einige Schlüsse ziehen:

  1. Es ist nicht verwunderlich, dass in den Tarifverhandlungen der Vergangenheit ver.di für die Pflegeberufe als größte Berufsgruppe einen größeren Gehaltszuwachs erreichen konnte als für die anderen Berufsgruppen. Dies mag einer der Gründe sein, warum die Ärzte jetzt lieber für sich selbst verhandeln wollten.
  2. Gegenwärtig vertritt der Marburger Bund ausschließlich Ärzte. Wenn der MB tatsächlich eine "Gesundheitsgewerkschaft" (siehe Ärztezeitung) planen sollte, in der alle Gesundheitsberufe versammelt sind, dann würden die Ärzte in dieser Gewerkschaft eine Minderheit bilden. Eine solche Entwicklung erscheint als sehr unwahrscheinlich.
  3. Psychotherapeuten könnten aufgrund ihrer Zahl in der Gruppe der Ärzteschaft nur eine untergeordnete Rolle spielen. Das ist ähnlich wie in ver.di.
  4. Im Bereich der Psychiatrie spielen Psychologen/Psychotherapeuten tatsächlich - zumindest zahlenmäßig - eine bedeutsame Rolle. Hier ist zu bemerken, dass die Psychotherapeuten auch den Facharztstandard erfüllen und somit den Fachärzten auch inhaltlich gleich gestellt sind, dies aber von den Trägern der Krankenhäuser bisher noch nicht anerkannt wird. Dies sollte von Bedeutung sein für künftige tarifliche Auseinandersetzungen. 
  5. In der Psychiatrie werden die kränkesten Menschen zum Großteil von Berufsanfängern behandelt, die noch keine abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt haben und insbesondere im Bereich der Psychotherapie über wenig bis gar keine Erfahrung verfügen. Auch dies sollte nicht ohne Bedeutung sein für die Bewertung der Psychotherapeuten und ihres Stellenwertes in Kliniken.

Im aktuellen Gesundheitsbericht aus NRW werden inzwischen auch die Psychotherapeuten gesondert aufgeführt. Von besonderer Bedeutung ist daraus das folgende Zitat, das eine Tätigkeit von Psychotherapeuten in Kliniken dokumentiert: "Die in stationären bzw. teilstationären Einrichtungen erfassten ärztlichen Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten beinhalten alle hauptamtlich Tätigen, die in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung tätig sind." (siehe "Was sind eigentlich angestellte Psychotherapeuten?" und Eingruppierung)

zur Übersicht