Hans-Werner Stecker:

Rechtliche Grundlagen der Psychotherapie

Stand: Mai 2007

Die hier aufgeführten Texte sind als grundlegende Information gedacht.

Gesetze werden laufend verändert, wenn auch leider nicht immer an den Stellen, die man gerne verändert haben möchte.
Eine kontinuierliche Aktualisierung aller Inhalte ist leider zu aufwändig.
Daher kann f
ür die Richtigkeit und Aktualität der in den folgenden Seiten wiedergegebenen Gesetzestexte 
keine Haftung übernommen werden! 

Weitere Texte und die gesetzlichen Grundlagen zur speziellen Situation der angestellten Psychotherapeuten finden Sie unter
  Psychotherapeuten in Institutionen

Die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sind 1999 mit dem Psychotherapeutengesetzt neu geschaffen worden. Die entsprechenden Gesetzte und Verordnungen sind auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer nachzulesen. Ich habe meine früheren Texte zu diesem Thema inzwischen gelöscht.

Verbunden mit diesen neuen Berufen sind neue rechtliche Bedingungen, die mit der Zugehörigkeit zu einem Berufsstand und speziell zu einem Heilberuf verknüpft sind. Nicht nur für Psychologen ist dies ein Neuland. Auch für alle anderen Beteiligten aus dem Bereich der Ärzte, der Krankenhassen, der Verwaltung und der Politik und auch für die Patienten sorgen diese Veränderungen oft auch heute noch für großes Erstaunen.

Im Bereich der ambulanten Versorgung haben sich die Psychotherapeuten inzwischen gut etabliert, Sie gehören mit zu der Gruppe der Fachärzte und sind diesen gleich gestellt. Leider ist der Bedarf an Psychotherapie und damit die Möglichkeiten für eine Niederlassung immer noch nicht zufriedenstellend geregelt. Das führt für Patienten leider oft zu erheblichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz.

Im Bereich der stationären Versorgung wurden die rechtlichen Ramehnbedingungen für Psychotherapeuten allerdings noch nicht in allen Bereichen umgesetzt. Hier ist man von einer Gleichstellung mit den Fachärzten teilweise noch weit entfernt. (siehe angestellte Psychotherapeuten). 

Leider ist auch die Ausbildung zum Psychotherapeuten bisher nur unzureichend gelöst. Die Psychotherapeuten in Ausbildung befinden sich immer noch in einer rechtlichen Grauzone, weil der Gesetzgeber bei der Entwicklung des Psychotherapeutengesetzes seine Hausaufgaben  nur unvollständig erledigt hat (siehe PiA im VPP).

Es besteht noch Diskussions- und Handlungsbedarf.